Therapiekosten
Hinweise für die Versicherten
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten ( ärztlich oder psychologisch). Wünschenswert wäre, wenn Sie sich vom Hausarzt überweisen lassen.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte keine besonderen Formalitäten verbunden.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die ersten ,,probatorischen“, d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse übernommen – auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.
Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw. Langzeittherapie (50 Stunden) beantragt im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, dass Ihre Beschwerden, weshalb Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine körperlichen Ursachen haben.
In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum (zwischen 6 Monaten und 1-2 Jahren) hinweg wöchentlich bis 14-tägig eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt. Es ist allerdings möglich, in Krisensituationen mehr als eine Therapiesitzung pro Woche zu bekommen.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen.
Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an, nachdem Sie dies mit dem Psychotherapeuten besprochen haben.
Beihilfeberechtigte müssen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für eine Psychotherapie anfordern.
Für einen weiteren Ablauf gilt das gleiche Verfahren wie für gesetzlich Versicherte (Probatorische Stunden, Konsiliarbericht und Antragstellung mittels Berichts an den Gutachter).